Was ist eigentlich eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, deren Ziel es ist, ihre gleichen wirtschaftlichen oder sozialen Interessen durch gemeinsamen (Geschäfts-) Betrieb zu fördern. Jede Genossenschaft gibt sich in der Gründungsversammlung eine Satzung. In dieser werden alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Genossenschaft geregelt.
Wie kann ich mich an unserer Genossenschaft beteiligen?
Jede natürliche oder juristische Person kann sich durch Zeichnung mindestens eines Anteils beteiligen. Der Wert eines Anteils beträgt 1.000,- €.
Wann kann ich mich an unserer Genossenschaft beteiligen?
Die Möglichkeit der Genossenschaft beizutreten besteht jederzeit.
Bei Interesse bitten wir um Kontaktaufnahme per Mail an [email protected].
Wann muss ich meine gezeichneten Anteile bezahlen?
Die Genossenschaftsmitglieder werden von der Genossenschaft nach Eingang und Prüfung der Beteiligungserklärung schriftlich aufgefordert, die Zahlung für die gezeichneten Anteile auf das Konto der Genossenschaft zu leisten.
Wer leitet unsere Genossenschaft?
Über die Leitung unserer Genossenschaft hat die Generalversammlung in ihrer ersten Sitzung entschieden. Aus den Reihen der Genossenschaftsmitglieder wurde ein ehrenamtlicher Aufsichtsrat gewählt. Die gewählten Aufsichtsratsmitglieder bestellten daraufhin einen ehrenamtlichen, geschäftsführenden Vorstand. Eine Übersicht der Mitglieder der Gremien befindet sich auf der Startseite.
Wie finanziert sich unsere Genossenschaft?
Die Genossenschaft finanziert sich durch die Mitglieder und deren Geschäftsanteile. Darüber hinaus bemühen wir uns um Fördermittel. Sollten die liquiden Mittel für die Realisierung der geplanten Baumaßnahmen nicht ausreichen, kann die Genossenschaft ergänzend einen Kredit aufnehmen.
Kann ich Anteile für meine Kinder oder Enkel erwerben?
Man kann Anteile auch für Dritte erwerben. Dies bedarf allerdings der Unterschrift der Person, die Mitglied werden soll, bei Minderjährigen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Alternativ kann man Anteile erwerben und dann verschenken.